Über uns
Der Leipziger Anwaltverein e.V. ist einer von 230 örtlichen Anwaltvereinen bundesweit, die Mitglied im Deutschen Anwaltverein sind.
Die Aufgaben des Leipziger Anwaltvereins
Die Aufgabe, die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft zu fördern, wird im Regierungsbezirk Leipzig satzungsgemäß durch den örtlichen Anwaltverein wahrgenommen. Neben der praktischen Dienstleistung für seine Mitglieder, etwa durch regelmäßige Fortbildungs- veranstaltungen, Anwaltsuchdienst oder Jobvermittlung, gehört es zu den wichtigsten Aufgaben des Leipziger Anwaltvereins (LAV), Kontakte zu den Funktions- und Entscheidungsträgern in der Stadt Leipzig zu knüpfen, zu pflegen und für die Anwaltschaft dienstbar zu machen. Dem LAV gehören mit über 496 der in Leipzig zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an (Stand: 30.06.2022). Daraus ergibt sich ein Organisationsgrad von 35 %, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Vielzahl der in Leipzig zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Syndikus tätig sind.
Das rechtspolitische Leben Leipzigs wird durch den LAV aktiv begleitet. Das geschieht einerseits durch das regelmäßig gesuchte, direkte Gespräch mit Gerichtspräsidenten, Staatsanwaltschaft, Justizbehörde und Vertretern der Leipziger Wirtschaft (z.B. Handwerkskammer, Handelskammer), aber auch Presse und Öffentlichkeit. Solche Gespräche dienen u.a. dazu, Gemeinsamkeiten zu erarbeiten, Trennendes zu benennen und – wo möglich und sinnvoll – aus der Welt zu schaffen.
Der LAV ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin sowie des Anwaltverbandes Sachsen und wirkt dadurch auch in politischen und vor allem berufspolitischen Fragen auf Landes- und Bundesebene mit.
Einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leistet der LAV durch die Organisation des alljährlichen Leipziger Juristenballes, der vor allem dem geselligen Austausch zwischen Angehörigen sämtlicher juristischer Berufe dient.
Geschichte des Leipziger Anwaltvereins
Die Gründung eines Vereins der im Landgerichtsbezirk Leipzig zugelassenen Rechtsanwälte geht auf das Jahr 1879 zurück. Das zweite Kaiserreich war gegründet und die Reichsjustizgesetze verabschiedet. Bereits damals war es den Leipziger Rechtsanwälten ein Bedürfnis, sich in Form eines Vereins zusammenzuschließen, zum Zwecke der “Förderung der Berufsinteressen und der Standesehre seiner Mitglieder” sowie “den geschäftlichen Verkehr der Anwälte unter sich zu erleichtern”.
Wie viele andere Organisationen wurde der Leipziger Anwaltverein während der Nazidiktatur verboten. Im Osten Deutschlands dauerte dieser Zustand bis in die Herbsttage des Jahres 1989 fort.
Gerade einmal vier Wochen waren nach dem Fall der Mauer vergangen, als sich im Dezember 1989 eine “Initiativgruppe Anwaltverein” gründete. Der Gründungsakt zur Wiedergründung des Leipziger Anwaltvereins fand am 17.03.1990 statt. Waren es anfangs 32 Gründungsmitglieder, so haben sich indessen mehr als 496 Kolleginnen und Kollegen (Stand 30.06.2022) dem Verein angeschlossen.